Verbot für das Betreten der Wiesen vom 15. April bis 10. Oktober

Das Betreten und Befahren von landwirtschaftlich genutztem Land ist gestützt auf Art. 7 des Flur-, Weide- und Alpgesetzes der Gemeinde Churwalden während der Vegetationszeit vom 15. April bis 10. Oktober für Unberechtigte untersagt.
Wir appellieren speziell an die Hundebesitzer, keine Gegenstände in die Wiesen zu werfen und das Apportieren mit ihrem Liebling zu unterlassen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Landwirtschaftskommission Churwalden