Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Churwalden beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14)

Zusatztafel: Land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie Zubringerdienst gestattet

  • Churwalden, Waldstrasse Runcalier, ab Verzweigung V720.03 Tschiertschenstrasse,

     Koordinaten: 2761913 1188289

Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden und Störungen des Wildlebensraumes minimiert werden. Zudem wurde die Gemeinde im Rahmen der Genehmigung des Projektes «Erschliessung Runcalier» durch die Regierung verpflichtet, die erstellten Waldstrassen und Maschinenwege für unberechtigten Motorfahrzeugverkehr zu sperren.

Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 12.03.2026 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Churwalden eingereicht werden.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.

Churwalden, den 27.03.2026

Bauamt Churwalden