12 Jul Teilrevision Ortsplanung im Bereich Siedlung – Vorinformation über den nächsten Verfahrensschritt
Die Gemeinde Churwalden revidiert derzeit ihre Ortsplanung im Bereich Siedlung. Dies erfolgt aufgrund der geänderten übergeordneten Vorgaben von Bund (Raumplanungsgesetz) und Kanton (Kantonaler Richtplan Siedlung). Die Ortsplanungsrevision betrifft insbesondere die Themen Bauzonendimensionierung, Baulandmobilisierung und Mehrwertabgabe.
Vom 31. März bis 1. Mai 2023 fand die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage statt. Es sind rund 60 Stellungnahmen/Eingaben eingegangen. Die Prüfung/Behandlung dieser Eingaben/Anträge durch die Planungskommission und den Gemeindevorstand benötigte Zeit. Die schriftliche Beantwortung dieser Eingaben/Anträge erfolgt in den nächsten Tagen.
Aufgrund verschiedener Änderungen wird für das Baugesetz ab August 2024 nochmals eine separate Mitwirkungsauflage durchgeführt. Die offizielle Publikation dazu folgt noch.
Am 27. August 2024 findet eine öffentliche Informationsveranstaltung zur gesamten Revisionsvorlage statt. Dazu erfolgt ebenfalls noch eine offizielle Publikation.
Die beschlussfassende Gemeindeversammlung ist im November 2024 vorgesehen.
Es wird empfohlen, sich regelmässig unter https://churwalden.ch/news zu informieren.
Das Bauamt (Patrick Podolak, 081 382 00 26, bauamt@churwalden.ch) steht bei Fragen zur Verfügung.
Gemeindevorstand Churwalden