Aus den Verhandlungen des Gemeindevorstandes im November 2024
Der Gemeindevorstand hat unter anderem die folgenden Geschäfte behandelt: Liegenschaften, Hochbau, Friedhof, Sicherheit - Im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz des Kantons Graubünden (Zivilschutzgesetz, ZSG; BR 640.100) wird ein Verzicht zur Abänderung von Art. 7 Abs. 2 und Art. 16 Abs. 1 Ziff. c beantragt. Dieser sieht nämlich neu vor, dass sämtliche Kosten von Einsätzen zu Gunsten der Gemeinschaft von den Kostenverursachenden beziehungsweise den Gesuchstellenden (Veranstalter) getragen werden müssen. Zur Teilrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz des Kantons Graubünden (Bevölkerungsschutzgesetz; BSG; BR 630.000) werden keine Einwände angebracht. Vermessung, Baupolizei - Bewilligte Baugesuche: - Gemeinde Churwalden; Abbruch Tennishüsli...