13 Juni Teilrevision Ortsplanung Festlegung Gewässerraum „Rüschiger Sita“ – Öffentliche Mitwirkungsauflage – Ortsplanung
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Churwalden statt.
Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung Festlegung Gewässerraum «Rüschiger Sita»
Auflageakten:
– Zonenplan 1:1000 Gewässerraum «Rüschiger Sita»
Grundlagen:
– Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 13. Juni 2025 bis 13. Juli 2025 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Bauamt während den Öffnungszeiten. Sämtliche Auflageakten können zudem auf der Homepage der Gemeinde Churwalden unter der Rubrik «News» eingesehen werden (siehe unten).
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Gemeinde Churwalden
Der Gemeindevorstand
Zonenplan 1:1000 Gewässerraum „Rüschiger Sita“
Planungs- und Mitwirkungsbericht