Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 liegt gestützt auf Art. 27 Abs. 2 der Gemeindeverfassung vom 12. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Zudem ist es hier aufgeschaltet. Während dieser Frist kann gemäss Art. 27 Abs. 2 der Gemeindeverfassung Einsprache an den Gemeindevorstand erhoben werden.

Gemeindevorstand Churwalden