Die Meldepflicht für Vermieter ist im Gesetz über die Einwohnerregister (Einwohnerregistergesetz, ERG) geregelt. Art. 15 1 Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden. 2 Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft. Gemeindeverwaltung Churwalden ...

Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr sind in der Gemeinde Churwalden generell keine Feuer im Freien erlaubt. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Sämtliche öffentlich zugängliche Grillstellen dürfen nicht benutzt werden.  Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten. Kleinere Regenmengen wie ein- bis zweistündige Gewitter oder leichter Regen gelangen nicht durch das Kronendach auf den Waldboden und können die Situation nicht nachhaltig entschärfen. Weitere Informationen finden Sie unter www.awn.gr.ch -> Waldbrandgefahr. Zudem gilt seit 1. Juli 2026 in der Gemeinde Churwalden ein absolutes Feuerwerksverbot (Boden- und Luftfeuerwerk). Es können keine Ausnahmen erteilt werden (Art. 10 Abs....

Orientierung der GrundeigentümerInnen Das Bewertungsbüro Chur wird während der Sommermonate bis voraussichtlich Ende Oktober sämtliche Gebäude ausserhalb der Bauzone von aussen besichtigen. Die Besichtigungen dienen der Wertermittlung im Rahmen der Bewertung der jeweiligen Grundstücke. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Amt für Immobilienbewertung, Bewertungsbüro Chur, Hartbertstrasse 10, 7001 Chur, Tel. 081 257 38 83, gerne zur Verfügung. Im Juli 2026                                                 Gemeindeverwaltung Churwalden ...

Gemäss Beschluss vom 24.06.2026 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Pradafänz das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben. 1. Das Quartierplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 20103 und 21254 sowie teilweise 20355 und 20107 des Grundbuches Churwalden.2. Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebietes kann beim Bauamt Churwalden eingesehen werden und ist auf der Internetseite der Gemeinde Churwalden unter der Rubrik «News» verfügbar.3. Die Quartierplanung bezweckt:- Gestaltungsplanung- Erschliessungsplanung- Grenzbereinigung und Landumlegung- Grundsätze für die Verteilung der Planungs- und Erschliessungskosten4. Einsprachen gegen die beabsichtigte...

Die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2026 hat folgendes Geschäft genehmigt: - Sanierung Strasse und Ersatz Werkleitungen Eggawäg Churwalden – Verpflichtungskredit von CHF 280'000.00 Es handelt sich dabei um einen Beschluss im Sinne von Art. 34 der Gemeindeverfassung. Gemäss Art 25 der Gemeindeverfassung sind Beschlüsse der Gemeindeversammlung nach Art. 34 der Urnengemeinde zu unterbreiten, wenn 150 Stimmberechtigte dagegen innert 30 Tagen nach Bekanntgabe der Beschlüsse im amtlichen Publikationsorgan das Referendum ergreifen. Churwalden, 26. Juni 2026 Gemeindevorstand Churwalden ...

Gemäss Art. 15 des Gesetzes über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Churwalden dauert die Grabesruhe mindestens 20 Jahre. Folgende Gräber auf dem Friedhof Churwalden werden per 31. Dezember 2026 aufgehoben: Cornelia Luzzi-Huwyler1971 - 2004Christian Bernhard1943 - 2004Eva Gantenbein-Brasser1923 - 2002Erich Mangott1935 - 2003Lorenz Livers-Janssen1922 - 2004 Die Angehörigen der Verstorbenen haben für die Entfernung der Grabmäler, Pflanzen usw. selber zu sorgen. Werden die Gräber bis 31. Dezember 2026 nicht geräumt, verfügt die Gemeinde über die nicht entfernten Gegenstände. Gemeindeverwaltung Churwalden ...

Der Gemeindevorstand hat das von der Gemeindeversammlung am 04.12.2025 erlassene Polizeigesetz zusammen mit der Polizeiverordnung per 01.07.2026 in Kraft gesetzt. Die Bevölkerung wird hiermit zusammenfassend insbesondere auf folgende ausgesuchte Bestimmungen aufmerksam gemacht. Details dazu und die weiteren Bestimmungen sind aus dem Polizeigesetzes und der Polizeiverordnung (inkl. Anhänge A-C) zu entnehmen. Diese sind ab sofort unter (www.churwalden.ch/gesetze/) einsehbar. Feuerwerke Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot (Boden- und Luftfeuerwerk). Es können keine Ausnahmen erteilt werden. Leinenpflicht Innerhalb des Siedlungsgebietes und innerhalb von Wildruhe- und Wildschutzzonen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Drohnen Die Verwendung von und das Überfliegen mit Multikoptern, sogenannten Drohnen, und anderen Flugmodellen...

Am 22. April 2026 wurde der Gemeinde Churwalden ein fakultatives Referendum eingereicht, welches den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 19. März 2026 zum Verpflichtungskredit von CHF 270’000 für den Ersatz der Schulhausheizung Malix betrifft. Beschlüsse der Gemeindeversammlung von mehr als CHF 200‘000 sind der Urnengemeinde zu unterbreiten, wenn 150 Stimmberechtigte dagegen innert 30 Tagen nach Bekanntgabe des Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan das Referendum ergreifen (Art. 25 i.V.m. Art. 34 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung). Die Publikation dieses Beschlusses erfolgte am 27. März 2026 mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen. Die Unterschriftenlisten wurden am 22. April 2026 eingereicht und es wurden 209 gültige Unterschriften...

In letzter Zeit wurde festgestellt, dass in unserer Gemeinde wiederholt Grüngut (z. B. Rasenschnitt, Laub, Äste oder Gartenabfälle) widerrechtlich in der freien Natur (z.B. im oder am Waldrand) deponiert wird. Wir weisen darauf hin, dass solche Ablagerungen unzulässig sind. Gemäss Umweltschutzgesetzgebung sind Abfälle umweltverträglich zu entsorgen und dürfen nur in bewilligten Anlagen abgelagert werden. Zudem stellt das Deponieren von Abfällen im Wald eine Beeinträchtigung des Waldes im Sinne der Waldgesetzgebung dar. Auch Grüngut gilt rechtlich als Abfall. Gemäss Art. 44 des Erschliessungs- und Gebührengesetz der Gemeinde Churwalden (EGG) sind Verursacher von Siedlungsabfällen, Kleinmengen von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Sinne...

Fördere Bienen und tausche mitTausche deine gebietsfremden Sträucher gegen heimische Sträucher. So förderst du die heimische Insekten- und Vogelwelt in deinem Garten. WieEs ist ganz einfach: Die Bevölkerung ist eingeladen, gebietsfremde Sträucher wie Sommerflieder, Kirschlorbeer, Forsythie, Seidiger Hartriegel, Fächer-Zwergmispel, Runzelblättriger Schneeball und Thuja aus ihren Gärten gegen heimische Arten einzutauschen. Bei Abgabe von gebietsfremden Sträuchern gibt es dafür je einen heimischen Strauch. Aus einem Sortiment von heimischen Sträuchern kann eine Wunschliste zusammengestellt werden. So können bis zu maximal 10 Tauschsträucher kostenlos bezogen werden. Ab dem 11. Strauch kostet eine Pflanze dann CHF 5. Weitere Informationen zur Tauschaktion sind im Flyer zu finden.Die...