12 Juni Inkrafttreten des Polizeigesetzes per 1. Juli 2026 – allgemeine Informationen
Der Gemeindevorstand hat das von der Gemeindeversammlung am 04.12.2025 erlassene Polizeigesetz zusammen mit der Polizeiverordnung per 01.07.2026 in Kraft gesetzt. Die Bevölkerung wird hiermit zusammenfassend insbesondere auf folgende ausgesuchte Bestimmungen aufmerksam gemacht. Details dazu und die weiteren Bestimmungen sind aus dem Polizeigesetzes und der Polizeiverordnung (inkl. Anhänge A-C) zu entnehmen. Diese sind ab sofort unter (www.churwalden.ch/gesetze/) einsehbar. Feuerwerke Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot (Boden- und Luftfeuerwerk). Es können keine Ausnahmen erteilt werden. Leinenpflicht Innerhalb des Siedlungsgebietes und innerhalb von Wildruhe- und Wildschutzzonen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Drohnen Die Verwendung von und das Überfliegen mit Multikoptern, sogenannten Drohnen, und anderen Flugmodellen...

