Der Gemeindevorstand hat das von der Gemeindeversammlung am 04.12.2025 erlassene Polizeigesetz zusammen mit der Polizeiverordnung per 01.07.2026 in Kraft gesetzt. Die Bevölkerung wird hiermit zusammenfassend insbesondere auf folgende ausgesuchte Bestimmungen aufmerksam gemacht. Details dazu und die weiteren Bestimmungen sind aus dem Polizeigesetzes und der Polizeiverordnung (inkl. Anhänge A-C) zu entnehmen. Diese sind ab sofort unter (www.churwalden.ch/gesetze/) einsehbar. Feuerwerke Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot (Boden- und Luftfeuerwerk). Es können keine Ausnahmen erteilt werden. Leinenpflicht Innerhalb des Siedlungsgebietes und innerhalb von Wildruhe- und Wildschutzzonen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Drohnen Die Verwendung von und das Überfliegen mit Multikoptern, sogenannten Drohnen, und anderen Flugmodellen...

Am 31.12.2026 endet die vierjährige Amtsdauer der Mitglieder der Meliorations- und Schätzungskommission. Folglich sind in diesem Jahr im Rahmen einer Gemeindeversammlung Gesamterneuerungswahlen durchzuführen. Der bisherige Präsident Bernardo Brunold, Churwalden sowie die bisherigen Mitglieder Luzius Raschein, Parpan und Mario Rubitschon, Churwalden, stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Die Meliorationskommissionsmitglieder Hubert Schneider, Malix, Niccolo Hartmann, Chur, haben ihre Demission eingereicht. Für die Besetzung der Meliorationskommission hat der Gemeindevorstand eine Findungskommission eingesetzt. Diese setzt sich aus je einem Mitglied der Landwirtschaftskommission (Florian Held), des Gemeindevorstands (Hans Andrea Veraguth) sowie der Weidegenossenschaft (Claudio Schocher) zusammen. Ihre Aufgabe besteht darin, geeignete Kandidierende zu finden, zu evaluieren...

Ausgangslage: Gemeindevorstandsmitglied Franz Burtscher hat per 31. Dezember 2026 seine Demission eingereicht. Folgedessen ist gestützt auf Art. 11 der Gemeindeverfassung eine Ersatzwahl durchzuführen. Wahltermin: Die Wahl erfolgt am Sonntag, 27. September 2026 durch die Urnengemeinde.  Wird ein zweiter Wahlgang nötig, findet dieser am 18. Oktober 2026 statt. Wählbar ist, wer stimmfähig und in der Gemeinde Churwalden niedergelassen ist. Kandidaturen: Der Gemeinde (gemeinde@churwalden.ch) persönlich gemeldete Kandidaturen werden ab 26. Juni 2026 in den Aushangkästen sowie auf der Webseite der Gemeinde Churwalden in alphabetischer Reihenfolge laufend publiziert. Wir bitten um Kenntnisnahme, dass es sich bei dieser Publikation um eine freiwillige Dienstleistung für die Stimmbürgerschaft...

Am 22. April 2026 wurde der Gemeinde Churwalden ein fakultatives Referendum eingereicht, welches den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 19. März 2026 zum Verpflichtungskredit von CHF 270’000 für den Ersatz der Schulhausheizung Malix betrifft. Beschlüsse der Gemeindeversammlung von mehr als CHF 200‘000 sind der Urnengemeinde zu unterbreiten, wenn 150 Stimmberechtigte dagegen innert 30 Tagen nach Bekanntgabe des Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan das Referendum ergreifen (Art. 25 i.V.m. Art. 34 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung). Die Publikation dieses Beschlusses erfolgte am 27. März 2026 mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen. Die Unterschriftenlisten wurden am 22. April 2026 eingereicht und es wurden 209 gültige Unterschriften...

Das bereinigte Grundbuch für das ehemalige Gemeindegebiet Malix (Pläne für das Grundbuch Nrn. 41 bis 61, 4956, 4965 und Teil von 4958) ist im Sinne von Art. 147b Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (BR 210.100) in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (BR 217.100) bis am 15. Juli 2026 beim Grundbuchamt Valbella öffentlich aufgelegt. Einsichtnahmen in das bereinigte Grundbuch beim Grundbuchamt Valbella können auf Voranmeldung erfolgen (Tel. Nr. 081 385 80 80; E-Mail: info@grundbuchamt-valbella.ch). Allfällige Einsprachen gegen das bereinigte Grundbuch sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist beim Grundbuchamt Valbella, Voa Principala 9, 7077...

In letzter Zeit wurde festgestellt, dass in unserer Gemeinde wiederholt Grüngut (z. B. Rasenschnitt, Laub, Äste oder Gartenabfälle) widerrechtlich in der freien Natur (z.B. im oder am Waldrand) deponiert wird. Wir weisen darauf hin, dass solche Ablagerungen unzulässig sind. Gemäss Umweltschutzgesetzgebung sind Abfälle umweltverträglich zu entsorgen und dürfen nur in bewilligten Anlagen abgelagert werden. Zudem stellt das Deponieren von Abfällen im Wald eine Beeinträchtigung des Waldes im Sinne der Waldgesetzgebung dar. Auch Grüngut gilt rechtlich als Abfall. Gemäss Art. 44 des Erschliessungs- und Gebührengesetz der Gemeinde Churwalden (EGG) sind Verursacher von Siedlungsabfällen, Kleinmengen von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Sinne...

Fördere Bienen und tausche mitTausche deine gebietsfremden Sträucher gegen heimische Sträucher. So förderst du die heimische Insekten- und Vogelwelt in deinem Garten. WieEs ist ganz einfach: Die Bevölkerung ist eingeladen, gebietsfremde Sträucher wie Sommerflieder, Kirschlorbeer, Forsythie, Seidiger Hartriegel, Fächer-Zwergmispel, Runzelblättriger Schneeball und Thuja aus ihren Gärten gegen heimische Arten einzutauschen. Bei Abgabe von gebietsfremden Sträuchern gibt es dafür je einen heimischen Strauch. Aus einem Sortiment von heimischen Sträuchern kann eine Wunschliste zusammengestellt werden. So können bis zu maximal 10 Tauschsträucher kostenlos bezogen werden. Ab dem 11. Strauch kostet eine Pflanze dann CHF 5. Weitere Informationen zur Tauschaktion sind im Flyer zu finden.Die...

Die Gemeinde Churwalden beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14) Zusatztafel: Land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie Zubringerdienst gestattet Churwalden, Waldstrasse Runcalier, ab Verzweigung V720.03 Tschiertschenstrasse,      Koordinaten: 2761913 1188289 Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden und Störungen des Wildlebensraumes minimiert werden. Zudem wurde die Gemeinde im Rahmen der Genehmigung des Projektes «Erschliessung Runcalier» durch die Regierung verpflichtet, die erstellten Waldstrassen und Maschinenwege für unberechtigten Motorfahrzeugverkehr zu sperren. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 12.03.2026 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb...

Private Schutzbauten wie Zivilschutzanlagen oder Schutzräume dürfen ausserhalb ihres eigentlichen Zwecks zivil genutzt werden (z. B. als Vereinslokal, Jugendtreff, Lager oder Unterkunft), sofern die Personensicherheit gewährleistet ist. Für die zivile Nutzung gelten sinngemäss die Brandschutzvorschriften der VKF. Wesentliche Anforderungen sind: •          Ausreichende und klar geführte Fluchtwege ins Freie •          Fluchtröhren und Notausstiege gelten nicht als reguläre Fluchtwege •          Ab mehr als 100 Personen: zwei unabhängige Fluchtwege •          Panzertüren in Fluchtwegen müssen offengehalten werden •          Keine leicht brennbaren Materialien, Dekorationen nur schwerbrennbar gemäss Brandschutzklassen Regelung. •          Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen sind erforderlich •          Ab 50 Personen: Brandmeldeanlage oder dauernde Brandwache •          Geeignete Handfeuerlöscher sind bereitzustellen Die maximale Belegung richtet sich primär nach...

Die letzte Durchbewertung der überbauten Grundstücke auf dem Gemeindegebiet Churwalden fand im Jahre 2016 statt. Das Bewertungsbüro Chur beginnt ab 1. April 2026 mit der 5. Durchbewertung in der Gemeinde Churwalden. Mit Ausnahme der nach 1. April 2023 bewerteten Objekten erfolgt die Revision aller überbauten Grundstücke. Die Bewertungen werden den aktuellen Marktverhältnissen angepasst. Die Mitwirkung der Eigentümerinnen und Eigentümer im Verfahren ist sehr wichtig, weil nicht in jedem Fall eine Besichtigung erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, den Fragebogen, den Sie vor der Revisionsbewertung erhalten, vollständig beantwortet zurückzusenden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Amt für Immobilienbewertung, Bewertungsbüro Chur, Hartbertstrasse 10, 7001 Chur, Tel. 081 257...