Die Gemeinde Churwalden revidiert derzeit ihre Ortsplanung im Bereich Siedlung. Dies erfolgt aufgrund der geänderten übergeordneten Vorgaben von Bund (Raumplanungsgesetz) und Kanton (Kantonaler Richtplan Siedlung). Die Ortsplanungsrevision betrifft insbesondere die Themen Bauzonendimensionierung, Baulandmobilisierung und Mehrwertabgabe. Vom 31. März bis 1. Mai 2023 fand die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage statt. Es sind rund 60 Stellungnahmen/Eingaben eingegangen. Die Prüfung/Behandlung dieser Eingaben/Anträge durch die Planungskommission und den Gemeindevorstand benötigte Zeit. Die schriftliche Beantwortung dieser Eingaben/Anträge erfolgt in den nächsten Tagen. Aufgrund verschiedener Änderungen wird für das Baugesetz ab August 2024 nochmals eine separate Mitwirkungsauflage durchgeführt. Die offizielle Publikation dazu folgt noch. Am 27. August 2024 findet eine...

Der Gemeindevorstand hat Timo Wattinger, Jg. 1993, per 1. November 2024 als Nachfolger von Urs Küng zum neuen Revierförster gewählt. Timo Wattinger wird seine Funktion als Revierförster zu 80 % ausüben. Zudem wird er befristet bis 31. Oktober 2025 zu 20 % als Leiter Werkdienst tätig sein. Gemeindevorstand Churwalden ...

Das Gesundheitsamt Graubünden hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Churwalden Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Ausgeführt wurden die Testkäufe im März 2024 durch das Blaue Kreuz Graubünden zusammen mit der Jugendarbeit Churwalden. Von den geprüften Verkaufsstellen haben sich 7 von 11 Betriebe gesetzeskonform verhalten und den Jugendlichen die verlangten alkoholischen Getränke nicht verkauft. Beim Verkauf der Tabakwaren haben sich 10 von 10 Verkaufsstellen an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Hauptziel dieser Testkäufe ist es, die Betriebe für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sensibilisieren. Die fehlbaren Betriebe wurden schriftlich aufgefordert, in Ihrem Betrieb die notwendigen Schritte zur Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuleiten. Gemeinde Churwalden ...

Derzeit ist in der Gemeinde Churwalden eine vom Gemeindevorstand am 6. Dezember 2018 erlassene sowie am 20. August 2020 und 28. Dezember 2022 verlängerte Planungszone betreffend die Revision der Ortsplanung in Kraft. Gestützt auf Art. 21 des Kantonalen Raumplanungsgesetztes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 beschlossen, die Planungszone wie folgt bis am 11. Januar 2025 zu verlängern. Zweck der Planungszone Die Planungszone dient insbesondere folgenden Zwecken: a) Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans -...

Die Gemeindeversammlung vom 07.12.2023 hat der Totalrevision des kommunalen Tourismusgesetzes zugestimmt. Das neue Tourismusgesetz tritt per 01. Januar 2024 in Kraft. Die der Gemeinde bekannten abgabepflichtigen Beherberger und Betriebe wurden darüber auch mit separatem Schreiben informiert. Das Vollständige Tourismusgesetz inklusive den Ausführungsbestimmungen mit den per 01.01.2024 gültigen Tarifen ist auf der Webseite der Gemeinde unter https://churwalden.ch/gesetze/ veröffentlicht. Gemeindevorstand Churwalden ...

Ab dem 01.01.2024 gilt das neue Konzept der SBB für die Spartageskarte Gemeinde und das bisherige System wird abgelöst. Die Gemeinde Churwalden hat noch 1 Tageskarte pro Tag über das herkömmliche System bis zum 30.01.2024 für den bisherigen Preis von Fr. 42.00. Mit den neuen SBB-Spartageskarten Gemeinde werden personalisierte Spartageskarten ausgestellt (Vorname, Name, Geburtsdatum). Die Spartageskarte ist nicht übertragbar. Die Reservation erfolgt am Schalter der Einwohnerkontrolle. Bitte Identitätskarte und das Halbtax am Schalter vorweisen. Online-Bestellungen durch Kunden sind nicht mehr möglich. Ab dem 01.02.2024 verkauft die Gemeinde Churwalden die SBB-Spartageskarte nur noch an Einwohner und Zweitwohnungsbesitzer/-mieter! Die SBB-Spartageskarten werden von der Gemeinde als E-Ticket...

Bis anhin bearbeitete die Gemeinde Baugesuche für Luft-Wasser-Wärmepumpen- und Erdwärmesonden-Anlagen im vereinfachten Verfahren (KRVO Art. 40 i. V. m. KRVO Art. 50/51). Die Gemeinde stellt zunehmend fest, dass bei solchen aus Sicht der Gemeinde untergeordneten Vorhaben vermehrt ein privates Interesse angemeldet wird (Beschwerde im privaten Interesse). Zudem wurde ebenfalls festgestellt, dass übergeordnete, behördenverbindliche Weisungen und Empfehlungen (BW003, ANU GR), aber auch präjudizierende Gerichtsurteile (www.entscheidsuche.gr.ch) bestehen, die Anpassungen bei der bisherigen Verfahrenspraxis bei Baugesuchen mit sich ziehen. Bei Bauvorhaben die durch die Gemeinde nach kommunalen Baugesetz Art. 67 oder der kantonalen Raumplanungsverordnung Art. 40/50/51 behandelt werden, wird Einsprache-legitimierten Anstössern das rechtliche Gehör...

Die Gemeinde Churwalden revidiert derzeit ihre Ortsplanung im Bereich Siedlung. Dies erfolgt aufgrund der geänderten übergeordneten Vorgaben von Bund (Raumplanungsgesetz) und Kanton (Kantonaler Richtplan Siedlung). Die Ortsplanungsrevision betrifft insbesondere die Themen Bauzonendimensionierung, Baulandmobilisierung und Mehrwertabgabe. Die schriftliche Beantwortung der Eingaben während der ersten öffentlichen Mitwirkungsauflage erfolgte Ende März 2023. Vom 31. März bis 1. Mai 2023 fand die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage statt. Es sind rund 60 Stellungnahmen/Eingaben eingegangen. Die Prüfung/Behandlung dieser Eingaben resp. Anträge durch die Planungskommission und den Gemeindevorstand benötigt Zeit. Die Behandlung an der Gemeindeversammlung wird deshalb nicht – wie ursprünglich vorgesehen – Ende 2023/Anfangs 2024 erfolgen, sondern voraussichtlich im Spätsommer...

Gemeinden: Vaz/Obervaz und Churwalden Gesuchstellerin: Lenzerheide Bergbahnen AG, Via Principala 80, 7078 Lenzerheide Gegenstand: Bau und Betrieb einer 4er-Sesselbahn von Rungg nach Stätzertäli, Beschäftigungsanlage und Ersatzanlage der bestehenden Sesselbahn aus dem Jahr 1994. Förderleistung von 1'800 P/h (Endausbau), Beschäftigungsanlage, ersetzt die bestehende Sesselbahn aus dem Jahr 1994 auf derselben Linienführung. Bestehende Infrastrukturen (Garagierungs- und Talstationsgebäude, Streckenfundamente, Untergeschoss Bergstation) der bestehenden Sesselbahn werden weiterverwendet. Talstation Rungg: 1'660.20 m.ü.M.Bergstation Stätzertäli: 2'101.40 m.ü.M. Ausführung der Stationen: Talstation: Umlenkspannstation, Kompaktstation, Weiterverwendung der bestehenden Garagierungshalle für die Sessel. Materialisierung Garagierung: Stahl/Blechfassade; sämtliche seilbahntechnisch erforderlichen Einrichtungen. Bergstation: Antriebsstation, Kompaktstation, Weiterverwendung Untergeschoss de rbestehenden Station (Leistungsraum und Traforaum); sämtliche seilbahntechnisch erforderlichen Einrichtungen. Weitere Angaben: Fahrzeuge:...