07 Apr. Prämienverbilligung der Krankenversicherung für das Jahr 2026
Einzelpersonen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) beantragen. Personen, welche bis zum 31. Dezember 2025 eine Prämienverbilligung erhalten haben und keine Veränderung bezüglich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufweisen, wird für das Jahr 2026 in der Regel eine Vorschussleistung aufbereitet. Ohne Vorschussmitteilung ist für den Bezug der Prämienverbilligung 2026 eine Anmeldung erforderlich. Meldefrist Die Anmeldungen sind frühzeitig innerhalb des anspruchsbegründenden Jahres bei der AHV-Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle einzureichen. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2026 nicht bis am 31.12.2026 eingereicht wird. Veränderungen der persönlichen und familiären Verhältnisse sind zu...

