13 März Brandschutz in zivil genutzten Schutzbauten
Private Schutzbauten wie Zivilschutzanlagen oder Schutzräume dürfen ausserhalb ihres eigentlichen Zwecks zivil genutzt werden (z. B. als Vereinslokal, Jugendtreff, Lager oder Unterkunft), sofern die Personensicherheit gewährleistet ist. Für die zivile Nutzung gelten sinngemäss die Brandschutzvorschriften der VKF. Wesentliche Anforderungen sind: • Ausreichende und klar geführte Fluchtwege ins Freie • Fluchtröhren und Notausstiege gelten nicht als reguläre Fluchtwege • Ab mehr als 100 Personen: zwei unabhängige Fluchtwege • Panzertüren in Fluchtwegen müssen offengehalten werden • Keine leicht brennbaren Materialien, Dekorationen nur schwerbrennbar gemäss Brandschutzklassen Regelung. • Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen sind erforderlich • Ab 50 Personen: Brandmeldeanlage oder dauernde Brandwache • Geeignete Handfeuerlöscher sind bereitzustellen Die maximale Belegung richtet sich primär nach...

