02 Aug Teilrevision Ortsplanung im Bereich Siedlung – Dritte öffentliche Mitwirkungsauflage – Ortsplanung
Öffentliche Informationsveranstaltung vom 27. August 2024
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die dritte öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Churwalden statt.
Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung im Bereich Siedlung – Teil Baugesetz
Auflageakten:
– Teilrevision Baugesetz
Grundlagen:
– Planungs- und Mitwirkungsbericht
Informative Auflageakten (inkl. Änderungen nach der zweiten öffentlichen Mitwirkungsauflage):
– Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Malix / Brambrüesch / Spinas
– Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Churwalden
– Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Parpan / Stettli /Unter em Tschugga
– Zonenplan 1:2000 Passugg / Kreuz / Lax / Oberhus-Patnia-Egga
– Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr Malix
– Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr Churwalden/Stettli
– Genereller Erschliessungsplan 1:2500 Ver- und Entsorgung Brambrüesch
Auflagefrist: 5. August 2024 bis 20. September 2024
Auflageort / -zeit: Bauamt während den Öffnungszeiten. Sämtliche Auflageakten können zudem auf der Homepage der Gemeinde Churwalden unter der Rubrik «News» eingesehen werden.
Öffentliche Informationsveranstaltung:
Am Dienstag, 27. August 2024 findet um 19.30 Uhr im Gemeindesaal (Witiwäg 19, 7075 Churwalden) eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Teilrevision der Ortsplanung statt.
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Gemeinde Churwalden
Der Gemeindevorstand