13 Jan Gemeinde Churwalden – Revision Ortsplanung – Verlängerung Planungszone
Derzeit ist in der Gemeinde Churwalden eine vom Gemeindevorstand am 6. Dezember 2018 erlassene und am 20. August 2020 verlängerte Planungszone betreffend die Revision der Ortsplanung in Kraft. Gestützt auf Art. 21 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 12.12.2022 beschlossen, die Planungszone wie folgt bis am 11.01.2024 zu verlängern. Zweck der PlanungszoneDie Planungszone dient insbesondere folgenden Zwecken: a) Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans- Siedlung (KRIP-S). b) Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art....