Mit Verfügung vom 21. September 2021 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, gestützt auf Art. 44quater des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100), das oben genannte Auflageprojekt mit Auflagen genehmigt. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation Beschwerde beim Verwaltungsgericht, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, erhoben werden. Sie ist in doppelter Ausfertigung und unterschrieben einzureichen. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung sowie allfällige weitere Beweismittel sind beizulegen. Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist, nach telefonischer Voranmeldung, Tel. 081 257 24 32, im Amt für Landwirtschaft und...

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach nutzen, wie er will. Es gilt Rahmenbedingungen wie beispielsweise Abstandslinien oder Lärmeinschränkungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtend. Als eines der ersten Länder weltweit errichtet die Schweiz einen Kataster, in dem die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht werden. 2014 gingen die ersten Kantone mit ihrem ÖREB-Kataster online. Nun ist der Kataster landesweit verfügbar. Wer wissen will, welche öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen auf einem bestimmten Grundstück lasten, kann diese Informationen dank des ÖREB-Katasters leicht und schnell...

Wir weisen alle Grundeigentümer/Bauwillige darauf hin, dass alle Vorhaben, welche im Katalog von Art. 40 KRVO über die baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen aufgelistet sind, vor Ausführung schriftlich dem Bauamt anzuzeigen sind (Anzeigepflicht gemäss Art. 40a KRVO). Davon ausgenommen sind bewegliche Weidezäune während der Weidezeit (Art. 40 Abs. 1 Ziffer 19 KRVO). Die Baubehörde entscheidet anschliessend, in welchem Verfahren das Vorhaben zu behandeln/prüfen ist (Anzeigepflicht, vereinfachtes Baubewilligungsverfahren oder ordentliches Baubewilligungsverfahren). Sofern die Baubehörde der Meinung ist, dass das Bauvorhaben nicht baubewilligungsfrei ist, hat sie dies innert 15 Arbeitstagen seit der Anzeige den Bauwilligen mitzuteilen, unter gleichzeitiger Information über die Art des Baubewilligungsverfahrens sowie...

Gemäss den Energievorschriften des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignetten versehen sein....

Ab dem Schuljahr 2019/20 besteht die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr der Gemeinde Churwalden neben den Angeboten der Musikschule Grischun Central, der Musikschule Chur und der Singschule Chur auch das Angebot der Stimmwerkbande zu einem vergünstigten Tarif zu nutzen. Für Fragen wenden Sie sich direkt an einen der vier Anbieter. Musikschule Grischun Central, 081 684 14 88, info@grischun-central.ch Musikschule Chur, 081 252 81 04, musikschule.chur@bluewin.ch Singschule Chur, 081 252 28 92, info@singschule-chur.ch Stimmwerkbande, 079 391 51 24, www.stimmwerkbande.ch Gemeinde Churwalden...

Die vom Grossen Rat im Oktober 2018 beschlossene Teilrevision des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) sowie die von der Regierung am 12 März 2019 beschlossene Teilrevision der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) sind am 1. April 2019 in Kraft getreten und ab diesem Zeitpunkt geltendes Recht und damit anzuwenden....